Dezentrale Antragstellung 2026

Dies sind 2026 die dezentralen Antragsfristen für Projekte, die bei JUGEND für Europa beantragt werden.

Leitaktion 1

In Erasmus+ Jugend gibt es zwei Wege, um Projekte in der Leitaktion 1 zu beantragen: Die Akkreditierung und das Einzelantragsverfahren. Aktuell schließt die Akkreditierung die Formate "Jugendbegegnung“ und "Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit“ ein. In diesen Formaten können nach einer Akkreditierung keine Einzelanträge mehr gestellt werden.

Einzelantragsverfahren

Für Jugendbegegnungen, Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte sowie für Jugendpartizipationsprojekte sind zwei Antragstermine vorgesehen:

  • 12. Februar 2026, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 01.06. und dem 31.12.2026. Bei Aktivitäten in  DiscoverEU Inklusion liegt der Projektbeginn zwischen dem 1. Juli desselben Jahres und dem 31. März 2027.
  • 01. Oktober 2026, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 01.01. und dem 31.05.2027. Bei Aktivitäten in  DiscoverEU Inklusion liegt der Projektbeginn zwischen dem 01.03. und dem 31.08.2027.

Akkreditierungsverfahren

In diesem Verfahren beantragen Träger einmalig eine Akkreditierung, die für die gesamte Programmlaufzeit bis 2027 Gültigkeit hat. Anschließend können sie einmal jährlich wesentlich vereinfacht über einen Budgetantrag Mittel für ihre Projekte beantragen.

Die Anträge können bis zum 29. September 2026 (12:00 Uhr) übermittelt werden.

Leitaktion 2

In der Leitaktion 2 endet die Antragsfrist am

  • 05. März 2026, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 01.09. und dem 31.12.2026

Für Small-scale Partnerships ist eine zusätzliche Antragsrunde vorgesehen. Sie endet am

  • 01. Oktober 2026, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 01.01. und dem 31.08.2027.