Kooperationspartnerschaften
Ein offenes Format für Qualitätsentwicklung und Kapazitätsaufbau. Länderübergreifend. Sektorübergreifend.
Kooperationspartnerschaften (bis 2020 "Strategische Partnerschaften") eröffnen Ihnen die Möglichkeit, über mehrere Jahre mit Partnern aus anderen Ländern intensiv an einem Thema zu arbeiten, dabei voneinander zu lernen oder zukunftsweisende Ideen zu entwickeln bzw. zu erproben.
Mit Kooperationspartnerschaften können Sie Ihre bestehenden Partnerschaften und Netzwerke stärken beziehungsweise ausbauen, die eigene Praxis weiterentwickeln, Angebote attraktiver machen und mehr Anerkennung für Ihre geleistete Arbeit gewinnen.
Was sind Kooperationspartnerschaften?
Kooperationspartnerschaften sind ein sehr offenes Förderformat für mittel- bis längerfristig angelegte Projekte. Mit Kooperationspartnerschaften sollen u.a. folgende Ziele erreicht werden:
- Qualitätssteigerung der Arbeit, Aktivitäten und Praktiken von Organisationen, Institutionen und Arbeitsfeldern
- Organisationen gewinnen durch die Kooperationspartnerschaften erweiterte und verbesserte Fähigkeiten zur Arbeit auf der europäischen Ebene
- Organisationen, Individuen und Arbeitsfelder im Bereich der Jugendhilfe insgesamt werden in ihrer Weiterentwicklung unterstützt und befähigt.
- Kooperationspartnerschaften eröffnen Organisationen Wege auf (gesellschaftliche und sektorübergreifende) Bedarfe und Herausforderungen zu reagieren.
Bei bestimmten Themen sowie zur besseren Erreichung bestimmter Zielgruppen können auch sektorübergreifende Projekte der Jugendhilfe mit z.B. Schulen, Hochschulen, der Erwachsenen- oder beruflichen Bildung, (Forschungs-)Instituten und Stiftungen sinnvoll sein. In diesen Projekten muss die Relevanz des Projekts für den Jugendbereich jedoch deutlich erkennbar und die Wirkungen des Projekts müssen zu einem wesentlichen Teil auf den Jugendbereich ausgerichtet sein.
Was wird gefördert?
Mögliche Aktivitäten können z.B. sein:
- Treffen zum Austausch guter Praxis;
- Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer Trainingsmaterialien / Methodenhandbücher etc.;
- Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte und Jugendliche aus teilnehmenden Ländern, die der Erreichung der Projektziele dienen;
- Zusammenarbeit von Jugend- und Bildungsbereich zur Anerkennung von im Jugendbereich erworbenen Kompetenzen;
- Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene zur Weiterentwicklung des Jugendbereichs und Integration in lokale / regionale Entwicklungspläne;
Weiterhin sollten Kooperationspartnerschaften in ihrer Ausgestaltung auch die querschnittlichen Programmprioritäten "Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaziele", "Inklusion und Vielfalt", "Partizipation am demokratischen Leben" und "Digitaler Wandel" berücksichtigen.
Kooperationspartnerschaften können eine Projektdauer zwischen einem und drei Jahren haben. Das Konsortium muss mindestens drei Organisationen aus unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Der Antragsteller muss aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kommen. Die Teilnahme von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ist prinzipiell möglich, sofern sie einen im Antrag beschriebenen wesentlichen Mehrwert für das Projekt beinhaltet.
Seit 2022 gibt es ein neues Finanzierungssystem. Hierbei kann zwischen drei verschiedenen Förderpauschalen gewählt werden: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro.
Nationale Förderprioritäten 2023
Neben den im Programmhandbuch festgelegten Prioritäten für die Leitaktion 2 setzt JUGEND für Europa aufgrund der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie in 2023 unter der jugendspezifischen Priorität “Entwicklung der Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit” zwei nationale Förderprioritäten.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bietet die Priorität “Wiederaufbau und Kapazitätsentwicklung im Bereich transnationaler Partnerschaften und Netzwerke” einen Anknüpfungspunkt, z.B. unterbrochene Partnerschaften wieder zu beleben bzw. wo nötig und sinnvoll neue Partner in bestehende Netzwerke einzubinden. Prioritär gefördert werden außerdem Projekte, die zur Umsetzung der European Youth Work Agenda und des daran anknüpfenden Bonn-Prozesses beitragen.
Weiterführende Informationen
Alle verbindlichen Richtlinien finden Sie im "Programmhandbuch Erasmus+". Im Bereich "Antragsprozess" stellen wir Ihnen alle Informationen und Dokumente zur Antragstellung zusammen.
Brauchen Sie Hilfe?
Unser Team steht ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Bitte beachten Sie, dass Ihre persönlichen Ansprechpartner*innen je nach Bundesland variieren können.
Lassen Sie sich inspirieren
Es gibt viel zu berichten aus den geförderten Projekten. Wir stellen Ihnen einige Projekte Guter Praxis vor...
Beispiele von Projekten guter PraxisErklärfilm

Das Video "Wie können Fachkräfte das EU-Programm Erasmus+ Jugend (2021-2027) nutzen?" finden Sie in unserer Mediathek.
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Erasmus+ Project Results Platform

Welche Ergebnisse erzielen Projekte aus Erasmus+? Die Plattform der EU-Kommission gibt Auskunft...
Youthpass

Youthpass ist das europäische Instrument zur Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens im Programm Erasmus+ Jugend. Zu Youthpass...
Weitere Fördermöglichkeiten
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Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps ist eine großartige Chance, sich freiwillig für ein soziales und vielfältiges Europa zu engagieren. Mehr lesen...
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Erasmus+ Portal für Deutschland
Erasmus+ ist das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport. Informationen zur Umsetzung in Deutschland finden Sie unter www.erasmusplus.de.
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Zentrale Aufrufe
Zentrale Förderaufrufe der Europäischen Kommission laufen über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA). Mehr lesen...