Dezentrale Antragstellung 2023

Dies sind 2023 die dezentralen Antragsfristen für Projekte, die bei JUGEND für Europa beantragt werden.

Leitaktion 1

In Erasmus+ Jugend gibt es zwei Wege, um Projekte in der Leitaktion 1 zu beantragen: Die Akkreditierung und das Einzelantragsverfahren. Beide Verfahren schließen sich gegenseitig aus, d.h. akkreditierte Träger können in Leitaktion 1 keine Einzelanträge mehr stellen.

Einzelantragsverfahren

Die Termine für das Einzelantragsverfahren sind:

  • 23. Februar 2023, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.06. und 31.12.2023. Im Aktionsformat DiscoverEU Inklusion beginnen die Projekte zwischen dem 1. Juli desselben Jahres und dem 31. März 2024.
  • 04. Oktober 2023, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.05.2024. Im Aktionsformat DiscoverEU Inklusion beginnen die Projekte zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. August 2024.

Akkreditierungsverfahren

In diesem Verfahren beantragen Träger einmalig eine Akkreditierung, die für die gesamte Programmlaufzeit bis 2027 Gültigkeit hat. Anschließend können sie einmal jährlich wesentlich vereinfacht über einen Budgetantrag Mittel für ihre Projekte beantragen.

Das Antragsformular für Organisationen, die sich akkreditieren lassen möchten, ist freigeschaltet. Die Anträge können bis zum 19. Oktober 2023 übermittelt werden. Dies ist Voraussetzung für einen Budgetantrag im kommenden Jahr.

Leitaktion 2

In der Leitaktion 2 wird es zwei Antragsfristen für die beiden Formate "Kooperationspartnerschaften" und "Small-scale Partnerships" geben. Die Termine für 2023 sind:

  • 24. März 2023, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.09. und 31.12.2023
  • 04. Oktober 2023, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.08.2024