Small-scale Partnerships

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Small-scale Partnerships eröffnen neue, vereinfachte Zugänge zum Programm.

Small-scale Partnerships richten sich an kleine, lokale Organisationen mit wenig Erfahrung in Erasmus+, die aber ein erstes Projekt im Programm durchführen sowie erste internationale Partnerschaften aufbauen wollen, um somit ein Peer Learning zu ermöglichen. Small-scale Partnerships helfen den Organisationen bei deren Qualitätsentwicklung und dem Kapazitätsaufbau.

Durch die Kombination von transnationalen und nationalen Aktivitäten (diese mit europäischer Dimension) wird eine aktive europäische Bürgerschaft ermöglicht und eine größere europäische Dimension auf die lokale Ebene gebracht. Die Möglichkeit der Einbeziehung nationaler Aktivitäten soll zudem die Einbeziehung von Personen mit geringeren Chancen in die Aktivitäten des Projekts erleichtern.

Was wird gefördert?

Small-scale Partnerships sollten in ihrer Ausgestaltung möglichst auch die querschnittlichen Programmprioritäten "Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaziele", "Inklusion und Vielfalt", "Partizipation am demokratischen Leben" und "Digitaler Wandel" berücksichtigen.

Small-scale Partnerships können eine Projektdauer zwischen sechs Monaten und zwei Jahren haben.

Das Konsortium muss mindestens zwei Organisationen aus einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland umfassen. Alle Partner müssen aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem mit dem Programm assoziierten Drittland kommen, eine Beteiligung von Einrichtungen mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ist in diesem Format nicht möglich.

Ein und dieselbe Organisation (eine OID) kann als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens zehn Anträgen beteiligt sein.

Die Förderung erfolgt mit festen Pauschalen pro Projekt (30.000 oder 60.000 Euro). Innerhalb der gewählten Pauschalsumme können die einzelnen Aktivitäten in Form, Inhalt und Budget frei ausgestaltet werden.

Für die Small-Scale Partnerships gibt es zwei feste Antragstermine pro Jahr (Frühjahr und Herbst). Eine Organsiation kann nur einmal pro Frist einen Antrag stellen.

Nationale Förderprioritäten 2024

Neben den im Programmhandbuch festgelegten Prioritäten für die Leitaktion 2 setzt JUGEND für Europa unter der jugendspezifischen Priorität "Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit" auf zwei weitere nationale Förderprioritäten.

Besondere Priorität genießen in Deutschland Projekte im Kontext der horizontalen Priorität „Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe“, die die Stärkung demokratischer Werte und Strukturen zum Ziel haben, die Beteiligung an Wahlen auf allen politischen Ebenen befördern und antidemokratischen Tendenzen, darunter insbesondere Rechtsradikalismus und Rassismus, entgegenwirken.

Desweiteren werden Projekte prioritär gefördert, die die European Youth Work Agenda und den daran geknüpften Bonn Process unterstützen.

Hinweise zur operativen Leistungsfähigkeit

Prüfung

Aufgrund der übermäßigen Nutzung der Leitaktion (LA) 2 durch einzelne Organisationen hat die Europäische Kommission die Erasmus+ Nationalen Agenturen aufgefordert, bei der Antragsprüfung eine Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit als weitere Prüfungshandlung vorzunehmen.

Hierfür ermittelt JUGEND für Europa Datenmaterial zu LA2 Antragstellern und Partnern, die zum Antragstermin europaweit und bildungssektorübergreifend in einer besonders hohen Anzahl von laufend geförderten Projekten der LA2 involviert sind und/oder eine besonders hohe Anzahl von neuen Anträgen in der Antragsrunde in der LA2 stellen. Kooperationspartnerschaften und Small-scale Partnership Anträge werden dabei zusammengezählt.

Die LA2 dient der Organisationsentwicklung aller Partner in einem internationalen Projekt. Von Projekten dieser Art sind qualitativ ausreichend und für die Organisationsentwicklung der Partner relevant nur eine begrenzte Anzahl an Projekten glaubwürdig. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Fördermittel auf möglichst viele Zuwendungsempfänger verteilt werden und sich nicht auf wenige Organisationen kumulieren.

JUGEND für Europa hat deshalb Indikatoren und Grenzwerte festgelegt, nach denen eingegangene LA2 Anträge geprüft werden. LA2 Anträge werden ab folgenden Grenzwerten ohne weitere inhaltliche Begutachtung abgelehnt:

  1. Wenn die "Hälfte der Partner" jeweils mehr als zehn neue LA2-Anträge gestellt hat oder
  2. wenn die "Hälfte der Partner" jeweils mehr als fünf laufende/noch nicht abgerechnete LA2-Projekte zum Zeitpunkt der Antragstellung hat oder
  3. wenn die "Hälfte der Partner" jeweils mehr als 20 neue Erasmus+-Anträge gestellt hat

Die "Hälfte der Partner" wird hierbei aufgerundet, z.B. bei drei Partnern müssen zwei Partner die o.g. Kriterien erfüllen usw.

Die deutschen Antragsteller sollten deshalb vor Antragstellung mit ihren Partnern klären, ob die o.g. Grenzwerte von mindestens der Hälfte der beteiligten Partner zum Antragstermin des neuen Antrags eingehalten werden.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um dieses Förderformat. Zu den FAQs...

Weiterführende Informationen

Alle verbindlichen Richtlinien finden Sie im "Programmhandbuch Erasmus+". Im Bereich "Antragsprozess" stellen wir Ihnen alle Informationen und Dokumente zur Antragstellung zusammen.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Europäisches Solidaritätskorps

    Das Europäische Solidaritätskorps ist eine großartige Chance, sich freiwillig für ein soziales und vielfältiges Europa zu engagieren. Mehr lesen...

  • Erasmus+ Portal für Deutschland

    Erasmus+ ist das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport. Informationen zur Umsetzung in Deutschland finden Sie unter www.erasmusplus.de.

  • Zentrale Aufrufe

    Zentrale Förderaufrufe der Europäischen Kommission laufen über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA). Mehr lesen...