Fragen und Antworten zu den Small-scale partnerships

Was ist der Unterschied zwischen horizontalen Aspekten und horizontalen Prioritäten und wie kann ich diese im Antrag beschreiben?

Neben den jugendspezifischen Prioritäten können Sie auch horizontale Prioritäten als strategische Ziele für Ihr Projekt auswählen. Sie müssen mindestens eine Priorität im Antrag angeben, maximal drei. Wichtig hierfür ist, dass sie die Priorität durch ihr Projektvorhaben auch tatsächlich bedienen. Der Beitrag zur gewählten Priorität muss im gesamten Projektantrag sichtbar werden.

Jenseits der vier horizontalen Prioritäten, die für alle Formate von Erasmus+ definiert wurden, gibt es auch noch so genannte horizontale Aspekte. Für den Bereich der Small-scale Partnerships sind dies "Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement", “Ökologische Nachhaltigkeit”, “Inklusion und Vielfalt” und “Digitale Dimension”.

Das bedeutet, dass das Projekt möglichst nachhaltig, inklusiv und unter Einbezug digitaler Dimensionen konzipiert werden sollte. Es geht an dieser Stelle um das Projektdesign und die Form, weniger um die inhaltlichen Ziele. Diese horizontalen Aspekte werden im Antrag nicht explizit abgefragt. Es ist also an Ihnen, beim Ausfüllen des Antragsformulars sichtbar zu machen, dass Sie diese Dimensionen bei ihrer Projektumsetzung mitdenken und umsetzen.

Wir haben bereits eine Förderung für eine Kooperationspartnerschaft in der Leitaktion 2 erhalten, können wir trotzdem eine Small-scale Partnership beantragen?

Das Format Small-scale Partnership steht auch erfahrenen Trägern offen. Small-scale Partnerships können beispielsweise genutzt werden, um neue Kooperationen aufzubauen oder zur Erarbeitung neuer Themen dienen.

Was ist der Unterschied zwischen Fachkräfteaustausch/Jugendbegegnung (Leitaktion 1) und Small-scale Partnerships?

In der Leitaktion 2 liegt der Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung von Strukturen und Kapazitäten, und nicht auf der direkten Arbeit mit der Zielgruppe junge Menschen.

In den Small-scale Partnerships können beispielsweise Netzwerke für zukünftige Projekte aufgebaut, Materialien entwickelt oder neue Konzepte erarbeitet werden. Der Fokus liegt auf der Stärkung von Kooperationen, Organisationsentwicklung und Aufbau von Kompetenzen der Fachkräfte.

Benötigen wir eine Ko-Finanzierung?

Ja. Die einzige Auflage hierfür ist, dass es sich bei der Ko-Finanzierung nicht um eine weitere EU-Förderung handelt. Darüber hinaus benötigen wir keine weiteren Informationen über die Ko-Finanzierung.

Was muss ich bei der Kostenkalkulation beachten?

Grundsätzlich sind Sie in der Kostenkalkulation relativ frei.  Für das Projektmanagement sollte jedoch maximal 20 % der Gesamtförderung veranschlagt werden.

Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen ist zulässig, darf aber 20 % der Gesamtförderung nicht überschreiten. Außerdem dürfen Kernaktivitäten, von denen die Erreichung der Projektziele unmittelbar abhängt, nicht an externe Dienstleister ausgelagert werden.

Wie detailliert Sie Ihre Kosten angeben, bleibt Ihnen überlassen. Bitte beachten Sie dabei aber, dass die Anträge von externen Gutachter*innen geprüft werden und die Kostenaufstellungen für diese nachvollziehbar sein müssen. Die Gutachter*innen bewerten anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, ob Output und Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Wie viele Länder müssen mindestens in ein Projekt einbezogen werden?

Small-scale Partnerships sind transnationale Partnerschaften, an denen mindestens zwei Organisationen aus zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen (siehe: Förderfähige Länder - Erasmus+ Jugend).

Dürfen Projektpartner auch aus “Nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern” kommen?

Nein. An einer Small-scale Partnership können nur öffentliche oder private Organisationen teilnehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind.

Können auch Einzelpersonen einen Antrag in den Small-scale Partnerships stellen?

Nein. Die antragstellende Organisation muss eine öffentliche oder private Organisation sein, z.B. ein eingetragener Verein, Stiftungen, gGmbH, GmbH, GbR etc. Privatpersonen und informelle Gruppen können keinen Antrag stellen oder als Projektpartner fungieren.

Sind auch nationale Aktivitäten im Projekt förderfähig?

Ja. Allerdings müssen die nationalen Aktivitäten eine europäische Dimension aufweisen. Darüber hinaus müssen auch transnationale Aktivitäten Teil des Projekts sein.  Sollte ein Projekt ausschließlich nationale Aktivitäten planen, muss dies explizit gerechtfertigt werden (z.B. aufgrund der Corona-Pandemie oder der Zielgruppe / Teilnehmer*innen).

Müssen im Projekt physische bilaterale Aktivitäten geplant sein oder sind auch Projekte förderfähig, die gar keine physischen internationalen Aktivitäten beinhalten?

Das Umwandeln von physischen transnationalen Aktivitäten in virtuelle Aktivitäten aufgrund der Pandemie ist weiterhin möglich.

Projekte, die rein digital geplant werden, ohne dass die Pandemie oder andere Force Majeure dies bedingt sind nicht im Sinne des Programms und daher nicht förderfähig.

Ich benötige Unterstützung für das Antragsverfahren. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Im Dokumentencenter finden Sie wichtige Dokumente zur Antragstellung. Im Servicebereich finden Sie zudem Informationen und Video-Anleitungen, z.B. zur Registrierung Ihrer Organisation vor der Antragstellung.

Für inhaltliche Fragen, zum Beispiel für eine Projektskizzenberatung kontaktieren Sie bitte die Programmreferent*innen. Die Bundesländerzuständigkeiten entnehmen Sie bitte unserer Kontaktübersicht

Für formale Fragen, wenden Sie sich bitte an die Programmsachbearbeiter*innen. Auch hier finden Sie die Bundesländerzuständigkeiten in der Kontaktübersicht.