Fragen und Antworten zu DiscoverEU Inklusion

DiscoverEU bietet jungen Menschen im Laufe ihres 18. Lebensjahres die Gelegenheit, Europa zu entdecken. In einer zentralen europaweiten Verlosung bewerben sich 18-Jährige für einen Reisegutschein, mit dem sie bis zu einen Monat lang durch Europa reisen können.

DiscoverEU mit seinem zentralen Verfahren ist jedoch nicht für alle jungen Menschen gleich zugänglich. Damit auch junge Menschen Europa reisend erleben können, die bei der Planung, Organisation und Durchführung einer solchen Lernreise Unterstützung benötigen, gibt es DiscoverEU Inklusion.

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um dieses Förderformat.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben oder eine informelle Gruppe junger Menschen

Was ist der Unterschied zwischen dem DiscoverEU General Call und DiscoverEU Inklusion?

Im sogenannten General Call können sich junge Menschen direkt im Rahmen eines Losverfahrens für DiscoverEU bewerben, um mit einem DiscoverEU-Reisepass durch Europa zu reisen. Die Bewerbung ist alleine oder in einer Gruppe bis maximal fünf Personen möglich. Dieses Losverfahren findet zweimal jährlich statt (im Frühjahr und im Herbst) und wird zentral von der EU-Kommission umgesetzt.

Bei DiscoverEU Inklusion bewerben sich Organisationen oder informelle Gruppen, die junge Menschen bei ihrer Reise unterstützen, die sich aufgrund unterschiedlichster Hürden alleine nicht für ein Ticket bewerben würden. Hierfür können bei der jeweiligen Nationalen Agentur von Erasmus+ Jugend Tickets beantragt werden. Die Organisationen oder informellen Gruppen unterstützen im Rahmen von DiscoverEU Inklusion junge Menschen bei der Vorbereitung, Planung und Organisation und ggf. auch Durchführung der Reise.

Was ist die Rolle des Antragstellers bei DiscoverEU Inklusion?

Zu den Aufgaben des Antragstellers im Rahmen von DiscoverEU Inklusion gehören:

  • Auswahl der Reisenden 
  • Unterstützung bei der Reiseplanung
  • (Unterstützung bei der) Vorbereitung der organisatorischen Aspekte der Reise 
  • Planung von Aktivitäten während der Reise 
  • Evaluation und Reflektion mit den Reisenden 
  • Ggf. Begleitperson stellen

Der Grad der Unterstützung und ob eine Begleitperson notwendig ist, hängt von den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen der Teilnehmenden ab.

Benötige ich eine Partnerorganisation?

Nein, ein Antrag für DiscoverEU Inklusion wird nur von einer in Deutschland ansässigen Organisation oder informellen Gruppe gestellt.

Woraus besteht die Förderung? 

Neben dem DiscoverEU Reiseticket für die jungen Reisenden und ggf. Begleitpersonen gibt es zusätzliche Unterstützung für Reisekosten, eine organisatorische Unterstützung pro Teilnehmer*in, eine individuelle Unterstützung pro Teilnehmer*in, Inklusionsunterstützung sowie Unterstützung für außergewöhnliche Kosten.

Worin besteht der Learning Cycle?

Der Learning Cycle ist ein begleitendes Lernangebot für DiscoverEU Teilnehmer*innen. Der Learning Cycle besteht aus drei Modulen, die teilweise unterschiedliche Zielgruppen ansprechen.

  • Nationale Informationsangebote für die Reisenden vor ihrer Ausreise – sogenannte Pre-departure meetings. Diese Veranstaltungen finden in deutscher Sprache statt.
  • Internationale Meet-ups – für Reisende, die im Rahmen von DiscoverEU im Ausland unterwegs sind und sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung in der jeweiligen Stadt aufhalten. Inhalt der Meet-ups sind gegenseitiges Kennenlernen und Austausch, Reflexion, Interaktion und Lernen zu unterschiedlichen Themen. Diese Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt.

Die Teilnahme an diesen beiden Modulen ist freiwillig und steht allen Reisenden aus dem General Call sowie Reisenden von DiscoverEU Inklusion offen.

  • Koordinationstreffen mit Multiplikator*innen – für unterschiedliche Stakeholder, Träger*innen aus dem Jugendbereich (v.a. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendinformation), zur Information, Gewinnung von Trägern und Trägerinnen, sowie Entwicklung der Qualität von Angeboten im Rahmen von DiscoverEU. Diese Veranstaltungen finden in deutscher Sprache statt.

An welche Zielgruppe von Reisenden richtet sich DiscoverEU Inklusion?

DiscoverEU Inklusion richtet sich an junge Menschen, für die der General Call aufgrund unterschiedlicher Hürden nicht zugänglich ist, z.B. weil sie Unterstützung bei der Bewerbung oder bei der Reisevorbereitung, kostenintensivere barrierearme Unterkünfte oder die Begleitung durch eine persönliche Assistenz benötigen.

Anhaltspunkt ist die Beschreibung von Hürden für junge Menschen mit geringeren Chancen im Programmleitfaden (Teil A, Prioritäten des Programms Erasmus+, Inklusion und Vielfalt). Die Teilnehmer*innen von DiscoverEU Inklusion müssen zum Zeitpunkt der Reise 18 Jahre alt sein.

Gibt es eine Unter- oder Obergrenze für die Anzahl der Tickets, die ein/e Träger*in beantragen kann?

Es gibt weder eine Mindestanzahl noch eine vorgegebene Obergrenze für die Anzahl an Tickets pro Antragsteller*in. Es können ein bis fünf Tickets pro Reisegruppe für die Teilnehmer*innen sowie ggf. Tickets für Begleitpersonen beantragt werden.

Ist DiscoverEU Inklusion Teil des Akkreditierungsverfahrens in der Leitaktion 1?

DiscoverEU Inklusion ist aktuell nicht Teil des Akkreditierungsverfahrens in der Leitaktion 1. Anträge für DiscoverEU Inklusion können nur im Einzelantragsverfahren gestellt werden. Auch bereits akkreditierte Träger*innen können im Rahmen des Einzelantragsverfahrens Anträge für DiscoverEU Inklusion stellen.