Fragen und Antworten zu Jugendpartizipationsprojekten

Jugendpartizipationsprojekte sind ein neues Förderformat zur Stärkung, Förderung und Unterstützung der Partizipation (Beteiligung) junger Menschen an der Zivilgesellschaft und am demokratischen Leben in Europa. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um dieses Förderformat.

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Formaten “Jugendpartizipationsprojekte” (Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung) in Erasmus+ Jugend und “Solidaritätsprojekte” im Europäischen Solidaritätskorps (ESK)?

Die Projektformen zielen beide auf die Unterstützung jugendlichen Engagements ab, setzen jedoch unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte, sprechen teilweise unterschiedliche Altersgruppen an und bieten andere Finanzierungsbausteine.

Solidaritätsprojekte im ESK legen einen Fokus auf niedrigschwellige lokale Projekte von und für Jugendliche zwischen 18 und 30 Jahren. Die Projekte stellen die Solidarität in den Mittelpunkt und können zwischen zwei bis zwölf Monate dauern.

Jugendpartizipationsprojekte bieten Fördermöglichkeiten für längerfristige nationale oder transnationale Projekte von und mit Jugendlichen von 13 bis 30 Jahren und mit einer Dauer von drei bis 24 Monaten. Die Projekte unterstützen die Partizipation junger Menschen am demokratischen Leben in Europa und liefern Beiträge zur Umsetzung der EU-Jugendziele.

Es bleiben Schnittmengen zwischen den Formaten bestehen. Falls Sie also unsicher sein sollten, welches Format am besten zu Ihrer Projektidee passt, wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne!

Wie werden Aktivitäten im Rahmen des Formats Jugendpartizipationsprojekte gefördert und was ist der Unterschied zwischen den Budgetkategorien „Projektmanagement“, „physische Veranstaltungen“ und „Mobilitätsaktivitäten“?

Ein Jugendpartizipationsprojekt kann aus unterschiedlichen lokalen, regionalen, nationalen und/oder transnationalen Aktivitäten und Veranstaltungen bestehen. Diese müssen sowohl dazu beitragen, die Ziele des Projektes zu erreichen, als auch eine europäische Dimension haben.

Aktivitäten, in deren Mittelpunkt das Projektmanagement steht, wie z.B. Planungs- und Vorbereitungstreffen, sowie weitere regelmäßige Aktivitäten, sollen über die Budgetkategorie „Projektmanagement“ finanziert werden. Diese sieht einen monatlichen Pauschalbetrag von 500€ für die antragstellende Organisation bzw. informelle Gruppe junger Menschen vor. Diese Aktivitäten können digital und/oder physisch stattfinden und beziehen die jungen Menschen ein, die direkt am Projekt beteiligt sind.

Bei Bedarf kann eine “Inklusionsunterstützung für Teilnehmende” zusätzlich und unabhängig von den im Folgenden dargestellten „physischen Veranstaltungen“ und „Mobilitätsaktivitäten“ übergeordnet beantragt werden - über die gesamte Laufzeit hinweg oder bezogen auf bestimmte Aktivitäten.

Physische Veranstaltungen

Außerdem kann ein Projekt auch eine oder mehrere „physische Veranstaltungen“ beinhalten. Der Begriff „physische Veranstaltung“ oder „Veranstaltung zur Jugendbeteiligung“ beschreibt laut Programmhandbuch 2024 „Veranstaltungen, die für die Erreichung der Projektziele von zentraler Bedeutung sind; sie können wichtige Etappen des Projekts kennzeichnen und sollten sich deutlich von den laufenden Projektaktivitäten abheben“, die über die Kategorie Projektmanagement gefördert werden.

„Physische Veranstaltungen“ richten sich an ein breiteres Publikum von jungen Menschen, Entscheidungstragenden sowie weiteren relevanten Akteur*innen. Sie stellen die Auseinandersetzung mit jugendrelevanten, projektspezifischen Inhalten in den Mittelpunkt und haben i.d.R. einen größeren Umfang und damit eine größere Reichweite. Die Dauer ist flexibel gestaltbar und sollte zu den jeweiligen Projektzielen und den geplanten Ergebnissen passen.

„Physische Veranstaltungen” werden mit einem Festbetrag von 100,- Euro pro Teilnehmenden und Veranstaltung unterstützt (unabhängig von der Dauer der Veranstaltung). Mitarbeitende der teilnehmenden Organisation(en) bzw. Mitglieder der informellen Gruppe(n) junger Menschen sowie eventuelle Betreuer*innen erhalten in dieser Budgetkategorie keine Förderung. Die Teilnahme dieser Personengruppen an den physischen Veranstaltungen sollte durch die Budgetkategorie „Projektmanagement“ abgedeckt werden.

Mobilitätsaktivitäten

In Jugendpartizipationsprojekten mit den oben dargestellten „physischen Veranstaltungen“ oder anderen Aktivitäten, bei denen die Teilnehmenden zu einem anderen Ort als ihrem Wohnort reisen müssen, können zusätzliche Mittel für „Mobilitätsaktivitäten“ beantragt werden.

„Mobilitätsaktivitäten“ können sowohl lokal, regional, national als auch international sein. Sie sollten immer eine Projektaktivität, die über „Projektmanagement“ (s.o.) finanziert wird, oder eine „physische Veranstaltung“ unterstützen.

Für „Mobilitätsaktivitäten“ werden mehrere Budgetkategorien angeboten, die in den Fällen, in denen Kosten entstehen, beantragt werden können:

  • eine Pauschale für “Reisekosten” für Teilnehmende, Begleitpersonen und Betreuer*innen, die auf Grundlage unterschiedlicher Entfernungskategorien berechnet wird
  • eine Pauschale für “Individuelle Unterstützung” für Teilnehmende, Begleitpersonen und Betreuer*innen, die pro Tag und Teilnehmendem je nach Land kalkuliert wird
  • eine Pauschale für “Inklusionsunterstützung für Organisationen”
  • belegpflichtige “Außergewöhnliche Kosten” auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten für bestimmte im Programmleitfaden festgeschriebene Kostenpunkte

Grundsätzlich gilt, dass alle Gruppen bzw. Personen mehr als 10 km Distanz zurücklegen müssen, um die oben genannten vier Budgetbestandteile für “Mobilitätsaktivitäten” beantragen zu können.

Lokale Teilnehmende, die weniger als 10 km zum Ort der Aktivität zurücklegen müssen, können jedoch für Aktivitätstage, die sich mit der Anwesenheit von Teilnehmenden (mindestens eine Person) mit Anspruch auf “Reisekosten” überschneiden, Förderung für “Individuelle Unterstützung” und “Inklusionsunterstützung für Organisationen” beantragen. Im Antragsformular muss dazu “flow with local participants only” ausgewählt werden.

Budgetgestaltung

Im Antragsformular gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Gestaltung des Budgets für „physische Veranstaltungen“ und „Mobilitätsaktivitäten“ und deren Kombinationen:

Option 1: “Youth participation events without mobilities”: Hier wird für eine „physische Veranstaltung“ lediglich die Veranstaltungspauschale in Höhe von 100,- Euro pro Teilnehmenden (ohne Begleitpersonen und Betreuer*innen, ohne Projektverantwortliche aus Organisationen und informellen Gruppen) beantragt.

Option2: “Youth participation events with mobilities”: Hier können für eine „physische Veranstaltung“ mit gleichzeitiger „Mobilitätsaktivität“ neben der Veranstaltungspauschale in Höhe von 100,- Euro pro Teilnehmendem (ohne Begleitpersonen und Betreuer*innen, ohne Projektverantwortliche aus Organisationen und informellen Gruppen) auch die Budgetkategorien “Reisekosten”, “Individuelle Unterstützung”, “Inklusionsunterstützung für Organisationen” und “Außergewöhnliche Kosten” für diejenigen Teilnehmenden, die diese Zusatzförderung benötigen, beantragt werden.

Option 3: „Youth participation mobilities“: Hier können für eine Mobilitätsaktivität, die z.B. regelmäßige Aktivitäten des Projektes unterstützt, die oben genannten vier Budgetkategorien („Reisekosten“, „Individuelle Unterstützung“, „Inklusionsunterstützung für Organisationen“, „Außergewöhnliche Kosten“) beantragt werden. Für jede Gruppe/jeden Partner muss dazu ein eigener Flow angelegt werden.

Ein Sonderfall ist eine „Mobilitätsaktivität“ mit nur teil-/zeitweise verschränkter „physischer Veranstaltung“. Hierzu müssen die Optionen 1 und 3 kombiniert werden.

Virtuelle bzw. Online-Veranstaltungen werden nicht gesondert bezuschusst, sondern können aus der monatlichen Pauschale für Projektmanagement unterstützt werden.

Bei Fragen zur Projekt- und Budgetgestaltung stehen wir gerne zur Verfügung.

Wie lange müssen / können die (Mobilitäts-) Aktivitäten bzw. (physische) Veranstaltungen mindestens / höchstens dauern?

Hier gibt es keine feste Regelung. Eine sinnvolle Dauer muss sich aus dem Konzept der Aktivitäten bzw. aus dem Gesamtkonzept des Projektes ergeben.

Wie viele TN können / müssen an (Mobilitäts-) Aktivitäten bzw. (physischen) Veranstaltungen mindestens / höchstens beteiligt sein?

Hier gibt es keine feste Regelung. Die Gruppengrößen müssen sich aus dem Konzept der Aktivitäten bzw. aus dem Gesamtkonzept des Projektes ergeben.

Können (Mobilitäts-) Aktivitäten bzw. (physische) Veranstaltungen auch in nicht assoziierten Drittländern stattfinden?

Ja, alle Aktivitäten können in allen am Projekt beteiligten Ländern, also in EU-Mitgliedsstaaten, mit dem Programm assoziierten Drittländern und in nicht assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU (Region 1-4) stattfinden.

Eine Übersicht der förderfähigen Länder finden Sie hier: Förderfähige Länder - Erasmus+ Jugend (erasmusplus-jugend.de).

Können (Mobilitäts-) Aktivitäten bzw. (physische) Veranstaltungen generell in Ländern mit EU-Institutionen stattfinden oder bezieht sich die Regelung im aktuellen Programmhandbuch nur auf die Städte, an denen die EU-Institution sitzen?

Diese Regelung bezieht sich auf die in der Fußnote genannten Städte Brüssel, Den Haag, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und nicht die jeweiligen Länder (Belgien, Niederlande, Deutschland, Luxemburg, Frankreich). Aktivitäten können an den genannten Orten von EU-Institutionen stattfinden, auch wenn es in den entsprechenden Ländern keine Projektpartner gibt (z.B. bei nationalen Projekten).

Gibt es eine Obergrenze von beteiligten Ländern? Wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Drittländern und nicht assoziierten Drittländern erwartet?

Hier gibt es keine feste Regelung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an uns.

Können alle beteiligten Organisationen / informelle Gruppen die monatliche Projektmanagement-Pauschale von 500,- Euro beantragen oder steht diese Pauschale nur für die antragstellende Organisation / informelle Gruppe zur Verfügung?

Die monatliche Projektmanagement-Pauschale kann nur von der antragstellenden Organisation / informellen Gruppe beantragt werden. Falls eine Aufteilung der Pauschale unter den Partnern sinnvoll sein sollte und gewünscht wird, muss diese intern vereinbart und geregelt werden.

Können alle am Projekt beteiligten informellen Gruppen die Förderung für einen oder mehrere Coaches in Anspruch nehmen?

Die im Programmhandbuch vorgesehenen zwölf Coaching-Tage (mit einem oder mehreren Coaches) können lediglich von der antragstellenden informellen Gruppe beantragt werden. Dies ist bei der Antragstellung in Deutschland die deutsche Gruppe.

Falls weitere informelle Gruppen am Projekt beteiligt sein sollten, können die Coaching-Tage mit dem deutschen Tagessatz von 241,- Euro bei Bedarf auch unter anderen beteiligten informellen Gruppen aufgeteilt werden. Der Coaching-Bedarf muss jedoch bereits im Antrag entsprechend beschrieben und auch in der Berichterstattung für alle beteiligten informellen Gruppen dargestellt werden.

Was bedeutet: "Die Dauer des Coachings ist nicht an die Projektdauer gebunden"? Kann ein Coach schon vor Projektbeginn zur Begleitung einer Antragstellung eingesetzt werden?

Jeder antragstellenden informellen Gruppe steht eine Förderung für zwölf Tage Coaching (durch einen oder mehrere Coaches) unabhängig von der Dauer des Projektes jedoch innerhalb der Projektlaufzeit zu. Ein Coaching zur Antragstellung vor Beginn der Projektlaufzeit oder zur Berichterstattung nach Ende dieser kann nicht gefördert werden.

Das Programmhandbuch empfiehlt digitale Aktivitätsformate. Können virtuelle Aktivitäten gefördert werden?

Nein, bisher ist keine Förderung für digitale oder virtuelle Aktivitäten vorgesehen.