Fragen und Antworten zu Jugendpartizipationsprojekten
Jugendpartizipationsprojekte sind ein neues Förderformat zur Stärkung, Förderung und Unterstützung der Partizipation (Beteiligung) junger Menschen an der Zivilgesellschaft und am demokratischen Leben in Europa. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um dieses Förderformat.
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Formaten “Jugendpartizipationsprojekte” (Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung) in Erasmus+ Jugend und “Solidaritätsprojekte” im Europäischen Solidaritätskorps (ESK)?
Die Projektformen zielen beide auf die Unterstützung jugendlichen Engagements ab, setzen jedoch unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte, sprechen teilweise unterschiedliche Altersgruppen an und bieten andere Finanzierungsbausteine.
Solidaritätsprojekte im ESK legen einen Fokus auf niedrigschwellige lokale Projekte von und für Jugendliche zwischen 18 und 30 Jahren. Die Projekte stellen die Solidarität in den Mittelpunkt und können zwischen zwei bis zwölf Monate dauern.
Jugendpartizipationsprojekte bieten Fördermöglichkeiten für längerfristige nationale oder transnationale Projekte von und mit Jugendlichen von 13 bis 30 Jahren und mit einer Dauer von drei bis 24 Monaten. Die Projekte unterstützen die Partizipation junger Menschen am demokratischen Leben in Europa und liefern Beiträge zur Umsetzung der EU-Jugendziele.
Es bleiben Schnittmengen zwischen den Formaten bestehen. Falls Sie also unsicher sein sollten, welches Format am besten zu Ihrer Projektidee passt, wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne!
Wie werden Aktivitäten im Rahmen des Formats Jugendpartizipationsprojekte gefördert und was ist der Unterschied zwischen den Budgetkategorien „Projektmanagement“, „physische Veranstaltungen“ und „Mobilitätsaktivitäten“?
Grundsätzlich sollen alle Aktivitäten dazu beitragen, die Ziele des Projektes zu erreichen.
Aktivitäten in deren Mittelpunkt das Projektmanagement steht, wie z.B. Planungs- und Vorbereitungstreffen sowie weitere regelmäßige Aktivitäten, die der Steuerung und Auswertung des Projekts dienen, sollten über die Budgetkategorie „Projektmanagement“ finanziert werden. Diese sieht einen monatlichen Pauschalbetrag von 500€ für die antragstellende Organisation bzw. informelle Gruppe junger Menschen vor.
Bei Bedarf kann eine “Inklusionsunterstützung für Teilnehmende” übergeordnet beantragt werden - über die gesamte Laufzeit hinweg oder bezogen auf bestimmte Aktivitäten.
Die Bezeichnung „physische Veranstaltungen“ meint laut Programmhandbuch lokale, regionale, nationale oder internationale Veranstaltungen, die sich deutlich von den laufenden Projektaktivitäten, die über die Kategorie „Projektmanagement“ gefördert werden, abheben.
Sie stellen die Auseinandersetzung mit jugendrelevanten, projektspezifischen Inhalten in den Mittelpunkt und haben i.d.R. einen größeren Umfang und damit eine größere Reichweite. Sie richten sich an ein breiteres Publikum von jungen Menschen, Entscheidungstragenden sowie weiteren relevanten Akteur*innen. Die Dauer „physischer Veranstaltungen“ ist flexibel gestaltbar und sollte zu den jeweiligen Projektzielen und den geplanten Ergebnissen passen. „Physische Veranstaltungen” werden mit einem Festbetrag von 100€ pro Teilnehmendem und Veranstaltung unterstützt (unabhängig von der Dauer der Veranstaltung). Mitarbeitende der teilnehmenden Organisation(en) bzw. Mitglieder der informellen Gruppe(n) junger Menschen sowie eventuelle Betreuer*innen erhalten in dieser Budgetkategorie keine Förderung. Die Teilnahme dieser Personengruppen an den physischen Veranstaltungen sollte durch die Budgetkategorie „Projektmanagement“ abgedeckt werden.
Zudem kann die Förderung von „physischen Veranstaltungen“, wenn sinnvoll und notwendig mit der Förderung von „Mobilitätsaktivitäten“ kombiniert werden (im Antragsformular heißt dies dann “Youth participation events with mobility activity”). D.h. neben der Veranstaltungspauschale in Höhe von 100 Euro p.P. können auch die Budgetkategorien “Reisekosten”, “Individuelle Unterstützung”, “Inklusionsunterstützung für Organisationen” und “Außergewöhnliche Kosten” für diejenigen Teilnehmenden, die diese Zusatzförderung benötigen, beantragt werden.
„Mobilitätsaktivitäten“ müssen in Verbindung mit den Zielen des Formats Jugendpartizipationsprojekte und den Zielen des jeweiligen Projektes stehen und in ihrem Umfang und ihrem Inhalt über reine Projektmanagementaktivitäten hinausgehen. Für diese Aktivitäten werden mehrere Budgetkategorien angeboten, die in den Fällen, in denen Kosten entstehen, beantragt werden können:
- eine Pauschale für “Reisekosten”, die auf Grundlage unterschiedlicher Entfernungskategorien berechnet wird
- eine Pauschale für “individuelle Unterstützung”, die pro Tag und Teilnehmendem je nach Land kalkuliert wird
- Eine Pauschale für “Inklusionsunterstützung für Organisationen”
- Außergewöhnliche Kosten: belegpflichtig, Erstattung tatsächlich entstandener Kosten für bestimmte im Programmleitfaden festgeschriebene Kostenpunkte
Für alle Gruppen bzw. Personen, die mehr als 10 km Distanz zurücklegen, um an der Aktivität teilzunehmen, können alle vier Budgetkategorien beantragt werden. Bei Gruppen, die weniger als 10 km Distanz zurücklegen (das heißt im Antragsformular “flow with local participants”), können hingegen nur die Budgetkategorien “individuelle Unterstützung” und “Inklusionsunterstützung für Organisationen” beantragt werden - vorausgesetzt, dass es min. eine Person (Facilitator oder Entscheidungsträger*in) bzw. eine weitere Gruppe gibt, die für diese Aktivität mehr als 10km anreisen muss. Ist dies nicht der Fall, kann für lokale Gruppen mit einem Reiseweg von weniger als 10km keine Förderung im Rahmen von “Mobilitätsaktivitäten” beantragt werden.
Diese Regelung gilt auch für die oben beschriebenen Veranstaltungen mit angegliederten Mobilitätsaktivitäten.
Virtuelle bzw. Online-Veranstaltungen werden nicht bezuschusst.
Wie lange müssen / können die (Mobilitäts-) Aktivitäten bzw. (physische) Veranstaltungen mindestens / höchstens dauern?
Hier gibt es keine feste Regelung. Eine sinnvolle Dauer muss sich aus dem Konzept der Aktivitäten bzw. aus dem Gesamtkonzept des Projektes ergeben.
Wie viele TN können / müssen an (Mobilitäts-) Aktivitäten bzw. (physischen) Veranstaltungen mindestens / höchstens beteiligt sein?
Hier gibt es keine feste Regelung. Die Gruppengrößen müssen sich aus dem Konzept der Aktivitäten bzw. aus dem Gesamtkonzept des Projektes ergeben.
Könnten (Mobilitäts-) Aktivitäten bzw. (physische) Veranstaltungen auch in nicht assoziierten Drittländern stattfinden?
Ja, alle Aktivitäten können in allen beteiligten Ländern, also in EU-Mitgliedsstaaten und in nicht assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU stattfinden.
Könnten (Mobilitäts-) Aktivitäten bzw. (physische) Veranstaltungen generell in Ländern mit EU-Institutionen stattfinden oder bezieht sich die Regelung im aktuellen Programmhandbuch nur auf die Städte, an denen die EU-Institution sitzen?
Diese Regelung bezieht sich auf die in der Fußnote genannten Städte Brüssel, Den Haag, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und nicht die jeweiligen Länder (Belgien, Niederlande, Deutschland, Luxemburg, Frankreich). Aktivitäten können an den genannten Orten von EU-Institutionen stattfinden, auch wenn es in den entsprechenden Ländern keine Projektpartner gibt (z.B. bei nationalen Projekten).
Gibt es eine Obergrenze von beteiligten Ländern? Wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Drittländern und nicht assoziierten Drittländern erwartet?
Hier gibt es keine feste Regelung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an uns.
Können alle beteiligten Organisationen / informelle Gruppen die monatliche Projektmanagement-Pauschale von 500,- Euro beantragen oder steht diese Pauschale nur für die antragstellende Organisation / informelle Gruppe zur Verfügung?
Die monatliche Projektmanagement-Pauschale kann nur von der antragstellenden Organisation / informellen Gruppe beantragt werden. Falls eine Aufteilung der Pauschale unter den Partnern sinnvoll sein sollte und gewünscht wird, muss diese intern vereinbart und geregelt werden.
Können alle am Projekt beteiligten informellen Gruppen die Förderung für einen oder mehrere Coaches in Anspruch nehmen?
Die im Programmhandbuch vorgesehenen zwölf Coaching-Tage (mit einer/einem oder mehreren Coach/es) können lediglich von der antragstellenden informellen Gruppe beantragt werden. Dies ist bei der Antragstellung in Deutschland die deutsche Gruppe.
Falls weitere informelle Gruppen am Projekt beteiligt sein sollten, können die Coaching-Tage mit dem deutschen Tagessatz von 214,- Euro bei Bedarf auch unter anderen beteiligten informellen Gruppen aufgeteilt werden. Der Coaching-Bedarf muss jedoch bereits im Antrag entsprechend beschrieben und auch in der Berichterstattung für alle beteiligten informellen Gruppen dargestellt werden.
Was bedeutet: "Die Dauer des Coachings ist nicht an die Projektdauer gebunden"? Kann ein Coach schon vor Projektbeginn zur Begleitung einer Antragstellung eingesetzt werden?
Jeder antragstellenden informellen Gruppe steht eine Förderung für zwölf Tage Coaching (durch einen oder mehrere Coaches) unabhängig von der Dauer des Projektes jedoch innerhalb der Projektlaufzeit zu. Ein Coaching zur Antragstellung vor Beginn der Projektlaufzeit oder zur Berichterstattung nach Ende dieser kann nicht gefördert werden.
Das Programmhandbuch empfiehlt digitale Aktivitätsformate. Können virtuelle Aktivitäten gefördert werden?
Nein, bisher ist keine Förderung für digitale oder virtuelle Aktivitäten vorgesehen.