Förderfähige Länder

Das EU-Programm Erasmus+ steht folgenden Ländern offen.

EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Die folgenden Länder setzen das Programm mit Nationalen Agenturen in den jeweiligen Ländern um und können vollständig an allen Aktionen des Programms teilnehmen. An allen geförderten Maßnahmen aus dem Programm Erasmus+ muss ein EU-Mitgliedstaat oder ein assoziiertes Drittland beteiligt sein.

EU-MitgliedsländerAssoziierte Drittländer
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern
  • Island
  • Liechtenstein
  • Republik Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Serbien
  • Türkei

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer in der Nachbarschaft der EU

Eine Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1-4) ist in der Leitaktion 1 grundsätzlich ohne besondere Begründung möglich. Es dürfen allerdings in Erasmus+ Jugend nur noch maximal 20% der Fördermittel auf Projekte mit nicht assoziierten Drittländern entfallen.

Angesichts einer traditionell sehr hohen Zahl von Projekten mit diesen Ländern in Deutschland bedeutet dies voraussichtlich deutlich geringere Förderchancen für Projekte unter Einbeziehung von nicht assoziierten Drittländern. JUGEND für Europa empfiehlt daher, Projekte nur dann mit Beteiligung von nicht assoziierten Drittländern zu planen, wenn die Konstellation auch inhaltlich begründet ist und für das Projekt eine zentrale Rolle spielt.

Bitte beachten Sie, dass keine Aktivitäten in  dem völkerrechtlich anerkannten Hoheitsgebiet Russlands oder Belarus möglich sind. Eine Beteiligung von Organisationen aus beiden Ländern als entsendende Partner ist möglich.

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass staatliche Einrichtungen aus Georgien nicht als Partner in Ihren Projekten zulässig sind.

In der Leitaktion 2 ist eine Beteiligung nicht assoziiertert Drittländer der Regionen 1-3 möglich, sofern diese Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Programm bietet.

Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen und Beratung gerne an Ihre Kontaktpersonen bei JUGEND für Europa.

Westliche Balkanregion (Region1)Länder der Östlichen Partnerschaft (Region 2)Süd-Mediterrane Länder (Region 3)Russische Förderation (Region 4)
  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Republik Kosovo
  • Montenegro
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Georgien
  • Moldawien
  • Ukraine
  • Belarus
  • Algerien
  • Ägypten
  • Israel
  • Jordanien
  • Libanon
  • Libyen
  • Marokko
  • Palästina
  • Syrien
  • Tunesien
  • Völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet Russlands

Sonstige Partnerländer

Die Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern der Regionen 5-14 ist in Erasmus+ Jugend nicht förderfähig.

Auch die Schweiz und das Vereinigte Königreich fallen in diese Kategorie.